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Kurtaxe
Die Gemeinde Mirow hat eine Kurabgabe vom 01.04. bis zum 31.10 eines jeden Jahres eingeführt. Diese beträgt je Person ab dem 18. Lebensjahr und Aufenthaltstag 1,00 €. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sowie Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung über 80.
Eine Ermäßigung von 50 % auf die Kurabgabe erhalten folgende Personen:
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Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
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Schwerbehinderte ab einem Grad von 50 und deren erforderliche Begleitperson, sofern diese im Schwerbehindertenausweis mit „B“ gekennzeichnet ist.
Die Kurtaxe kann bei der Anreise an der Rezeption gezahlt werden.